Einreise genehmigt x5!

29.05.2012 22:00

Jetzt, wo die Pässe ausgestellt sind, konnten wir auch die ESTA-Visa beantragen - ohne dieses ist keine Einreise möglich. Und die Amis wollen ja was wissen! Ausserdem muss für jeden Antrag wieder per Kreditkarte (hier auch wieder jedesmal alle Angaben...) bezahlt werden. Nach allen Angaben zur Person, zum Pass, Aufenthaltsadresse USA und zur persönlichen Vergangenheit und später nach den Kreditkartenangaben (total mindestens 10 min pro Antrag; und das mal fünf...)  kommen bange Sekunden... und dann fett:

EINREISE GENEHMIGT

ein gutes Gefühl beim ersten, und ganz speziell beim letzten Familienmitglied :o)

Hier mal nur die erste Frage im Fragebogen:

 

A) Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit, an einer körperlichen oder geistigen Störung, oder betreiben Sie Drogenmissbrauch oder sind drogenabhängig? *

 

Ja

 

Nein

Ansteckende Krankheiten

Nach geltendem U.S.-Recht gehören zu den ansteckenden Krankheiten, die ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen:

  • Ulcus molle
  • Gonorrhöe
  • Granuloma inguinale
  • Lepra, infektiöse
  • Lymphogranuloma venereum
  • Syphilis, infektiöses Stadium
  • Tuberkulose, aktive
  • sowie weitere Krankheiten nach Maßgabe des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Staaten (Department of Health and Human Services).    

Körperliche oder geistige Erkrankungen

Antworten Sie hinsichtlich körperlicher oder geistiger Erkrankungen mit „Ja”, falls:

(a) Sie gegenwärtig an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung leiden und eine Krankengeschichte in Bezug auf ein mit dieser Erkrankung einhergehendes Verhalten aufweisen, durch das für Sie oder andere Personen eine Gefahr für das Eigentum und Vermögen, die Sicherheit oder das leibliche Wohl gegeben ist, oder

(b) Sie an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung gelitten haben und eine Krankengeschichte in Bezug auf ein mit dieser Erkrankung einhergehendes Verhalten aufweisen, durch das für Sie oder andere Personen eine Gefahr für das Eigentum und Vermögen, die Sicherheit oder das leibliche Wohl gegeben war, und dieses Verhalten voraussichtlich wieder auftreten oder zu anderen Verhaltensweisen führen wird, die eine Gefahr darstellen.

Antworten Sie mit „Nein”, falls:

(a) Sie gegenwärtig unter keinerlei körperlicher oder geistiger Erkrankung leiden, oder

(b) Sie an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung ohne ein mit dieser Erkrankung einhergehendes Verhalten gelitten haben, durch das unter Umständen für Sie oder andere Personen eine Gefahr für das Eigentum und Vermögen, die Sicherheit oder das leibliche Wohl gegeben sein kann oder gegeben war, oder

(c) Sie gegenwärtig an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung mit einem mit dieser Erkrankung einhergehenden Verhalten leiden, durch das jedoch in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft für Sie oder andere Personen keine Gefahr für das Eigentum und Vermögen, die Sicherheit oder das leibliche Wohl gegeben war, ist oder sein wird, oder

(d) Sie an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung mit einem mit dieser Erkrankung einhergehenden Verhalten gelitten haben, durch das für Sie oder andere Personen eine Gefahr für das Eigentum und Vermögen, die Sicherheit oder das leibliche Wohl gegeben war, doch dieses Verhalten voraussichtlich nicht wieder auftreten wird.

Personen, die Drogenmissbrauch betreiben oder drogenabhängig sind

Nach geltendem U.S.-Recht können Personen unter Umständen für nicht einreiseberechtigt befunden werden, wenn nachgewiesen ist, dass Sie Drogenmissbrauch betreiben oder drogenabhängig sind.

Für nähere Informationen verweisen wir Sie auf § 212(a)(1)(A) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1182(a)(1)(A), und die zugehörigen Verordnungen und Vorschriften im U.S.-Bundesgesetzbuch (Code of Federal Regulations).